Das Rauchen von Shisha erfreut sich in Deutschland immer größerer Beliebtheit. Doch während viele Genießer den süßen Dampf lieben, gibt es auch einige rechtliche Aspekte, die man kennen sollte.
Das Shisha-Rauchen ist in Deutschland sowohl rechtlich als auch regulatorisch an bestimmte Bedingungen geknüpft. Die wichtigsten rechtlichen Aspekte betreffen Jugendschutz, Tabakgesetzgebung, Verbraucherschutz und Regelungen zum Nichtraucherschutz.
1. Jugendschutz | • Der Verkauf und Konsum von Tabakprodukten, zu denen auch Shisha-Tabak zählt, ist in Deutschland gemäß dem Jugendschutzgesetz (JuSchG) für Jugendliche unter 18 Jahren verboten. • Der Verkauf von Shisha-Tabak und der Betrieb von Shisha-Bars dürfen keine Jugendlichen unter 18 Jahren ansprechen oder Zugang gewähren. Ein Verstoß kann rechtliche Konsequenzen wie Geldstrafen nach sich ziehen. |
2. Tabakgesetz und Besteuerung | • Shisha-Tabak unterliegt dem Tabakgesetz (Tabak) und den Regelungen zur Tabaksteuer. Der Shisha-Tabak muss den Vorschriften des Tabakerzeugnisgesetzes (TabakerzG) und der Tabakerzeugnisverordnung (TabakerzV) entsprechen. • Insbesondere gibt es Vorschriften zu Inhaltsstoffen, Aromen, Nikotingehalten und gesundheitlichen Warnhinweisen auf der Verpackung. • Jeder Shisha-Tabak muss nach dem Tabaksteuergesetz (TabStG) versteuert werden. Ein Verkauf ohne Steuerbanderole ist illegal. |
3. Nichtraucherschutz | • Das Shisha-Rauchen ist in Shisha-Bars nur erlaubt, wenn die Vorschriften des Nichtraucherschutzgesetzes des jeweiligen Bundeslandes eingehalten werden. Einige Bundesländer verbieten das Rauchen in Gaststätten vollständig, während andere unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. separate Raucherräume) Ausnahmen zulassen. • In Betrieben, in denen Speisen angeboten werden, ist das Rauchen in der Regel nicht erlaubt. |
4. Produktsicherheit und Hygiene | • Shisha-Bars unterliegen den allgemeinen Hygienevorschriften und müssen sicherstellen, dass die Wasserpfeifen regelmäßig gereinigt werden. Schläuche und Mundstücke müssen nach jeder Nutzung ausgetauscht oder gereinigt werden, um Infektionsrisiken zu minimieren. • Die Gesundheitsämter überwachen dies stichprobenartig. |
5. Werbebeschränkungen | • Für Shisha-Tabak gelten die gleichen Werbebeschränkungen wie für Zigaretten. Werbung in öffentlichen Medien, Plakaten oder im Fernsehen ist in der Regel verboten. Ausnahmen gelten für Werbung in Fachgeschäften oder in speziellen Verkaufsräumen. |
6. Online-Verkauf | • Auch im Online-Handel gelten strenge Regelungen. Beim Verkauf von Shisha-Tabak muss sichergestellt werden, dass Käufer mindestens 18 Jahre alt sind. Dies erfolgt in der Regel durch Altersverifikationssysteme. |
7. Gesundheitliche Warnhinweise | • Der Tabak für Shishas muss mit gesundheitlichen Warnhinweisen versehen sein. Die Hinweise müssen einen großen Teil der Verpackung abdecken und in Text und Bild auf die Risiken des Rauchens hinweisen. |
8. Regeln zum Import von Shisha-Tabak | • Der Import von Shisha-Tabak aus Nicht-EU-Ländern unterliegt strengen Regeln. Es gibt Mengenbeschränkungen, und der Tabak muss den deutschen Normen und der Tabaksteuerregelung entsprechen. Ein Import ohne ordnungsgemäße Anmeldung und Versteuerung kann als Schmuggel betrachtet werden und strafrechtliche Konsequenzen haben. |
Alterseinschränkungen beim Shisha-Rauchen
Ab wann darf man Shisha Tabak rauchen? In Deutschland ist der Kauf und Konsum von Tabakwaren, einschließlich Shisha-Tabak, erst ab 18 Jahren erlaubt. Jugendliche unter 18 Jahren dürfen also weder Shishas noch den dazugehörigen Tabak erwerben. Dies gilt sowohl für den Kauf in Geschäften als auch online. Beim Shisha-Rauchen in Deutschland gelten klare Alterseinschränkungen, die durch das Jugendschutzgesetz (JuSchG) und das Tabakerzeugnisgesetz (TabakerzG) geregelt werden. Diese Vorschriften gelten sowohl für den Konsum von Shisha-Tabak als auch für den Kauf oder den besuch von Shisha-Bars.
- Mindestalter für den Kauf von Shisha-Tabak
- Der Kauf von Shisha-Tabak ist gemäß dem Jugendschutzgesetz für Personen ab 18 Jahren erlaubt. Das bedeutet, dass sowohl der stationäre als auch der Online-Verkauf von Shisha-Tabak an Minderjährige verboten ist.
- Online-Händler sind verpflichtet, Altersverifikationssysteme einzusetzen, um sicherzustellen, dass Käufer volljährig sind.
- Mindestalter für den Konsum von Shisha-Tabak
- Auch der Konsum von Shisha-Tabak ist Personen unter 18 Jahren untersagt. Dies gilt sowohl in privaten als auch in öffentlichen Räumen, wie z.B. in Shisha-Bars oder auf Veranstaltungen.
- Zugang zu Shisha-Bars
- Der Zugang zu Shisha-Bars ist ebenfalls erst ab 18 Jahren gestattet. Dies betrifft sowohl das Rauchen als auch den allgemeinen Aufenthalt in diesen Einrichtungen, selbst wenn man nicht aktiv raucht.
- Betreiber von Shisha-Bars müssen sicherstellen, dass Minderjährige keinen Zutritt haben. Dies wird durch Kontrollen der Altersnachweise (z.B. Personalausweis) sichergestellt.
- Strafen für Verstöße
- Verstöße gegen die Altersvorgaben können sowohl für den Verkäufer als auch für den Betreiber einer Shisha-Bar schwerwiegende rechtliche Konsequenzen haben. Dazu gehören Bußgelder und im Wiederholungsfall möglicherweise der Entzug der Geschäftslizenz.
- Auch der Konsum oder Erwerb durch Minderjährige kann zu Maßnahmen führen, wie beispielsweise der Einbeziehung der Eltern oder Ordnungswidrigkeiten.
- Altersverifikationspflicht beim Online-Handel
- Beim Online-Verkauf von Shisha-Tabak muss eine Altersverifikation erfolgen, um sicherzustellen, dass der Käufer mindestens 18 Jahre alt ist. Diese Altersprüfung erfolgt oft durch spezielle Systeme bei der Bestellung und Lieferung, die eine persönliche Entgegennahme durch den volljährigen Käufer erforderlich machen.
Die Altersgrenze von 18 Jahren gilt für jeglichen Tabakkonsum und soll den Schutz von Minderjährigen vor den gesundheitlichen Risiken des Rauchens gewährleisten. Verstöße gegen diese Regelung können sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer rechtliche Konsequenzen haben. Es ist daher wichtig, immer einen gültigen Altersnachweis bereitzuhalten, wenn man Shisha-Tabak kauft oder konsumiert.
Gesundheitliche Aufklärung und Warnhinweise
Wie bei anderen Tabakprodukten auch, müssen Shisha-Tabakverpackungen in Deutschland mit gesundheitlichen Warnhinweisen versehen sein. Diese Warnhinweise sollen die Verbraucher über die gesundheitlichen Risiken des Tabakkonsums informieren. Darüber hinaus müssen Hersteller von Shisha-Tabak auch bestimmte Inhaltsstoffe und Mengenangaben auf der Verpackung angeben.
In Deutschland gibt es strenge Regelungen zur gesundheitlichen Aufklärung und Warnhinweise im Zusammenhang mit dem Konsum von Shisha-Tabak, die sich am Tabakgesetz und der Tabakerzeugnisverordnung orientieren. Die gesundheitlichen Risiken des Shisha-Rauchens sind umfangreich dokumentiert, und Verbraucher müssen durch verschiedene Maßnahmen über die Gefahren informiert werden.
Gesundheitliche Warnhinweise auf Verpackungen
Ähnlich wie bei Zigaretten muss auch auf Shisha-Tabakverpackungen ein großer Teil der Oberfläche mit gesundheitlichen Warnhinweisen versehen sein. Diese Warnhinweise bestehen aus Text- und Bildwarnungen, die auf die schädlichen Folgen des Tabakkonsums aufmerksam machen.
- Beispiele für Warnhinweise auf Shisha-Tabak-Verpackungen sind:
- „Rauchen fügt Ihnen und den Menschen in Ihrer Umgebung erheblichen Schaden zu.“
- „Shisha-Rauchen kann tödlich sein.“
- Bilder zeigen oft die Auswirkungen von Krankheiten wie Lungenkrebs oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen, die durch Rauchen verursacht werden.
Diese Warnhinweise müssen mindestens 65% der Vorder- und Rückseite der Verpackung einnehmen.
Aufklärung über gesundheitliche Risiken
Trotz der verbreiteten Annahme, dass Shisha-Rauchen weniger schädlich sei als das Rauchen von Zigaretten, ist wissenschaftlich nachgewiesen, dass das Shisha-Rauchen erhebliche gesundheitliche Risiken birgt. Dazu gehören:
- Lungenkrankheiten wie chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD) und Lungenkrebs.
- Herz-Kreislauf-Erkrankungen, da das Einatmen von Kohlenmonoxid (CO) das Risiko von Herzinfarkten und Schlaganfällen erhöht.
- Erhöhte Gefahr von Infektionen, da beim Teilen von Mundstücken Bakterien und Viren übertragen werden können.
Die Aufklärung erfolgt durch staatliche Stellen, Gesundheitsorganisationen und über Informationskampagnen in Medien oder in Schulen.
Warnungen vor spezifischen Gesundheitsgefahren beim Shisha-Rauchen
Kohlenmonoxidvergiftung: Shisha-Rauchen birgt das Risiko einer Kohlenmonoxidvergiftung, besonders in schlecht belüfteten Räumen. Das Verbrennen der Kohlen erzeugt hohe Mengen an Kohlenmonoxid, das farb- und geruchlos ist, aber tödlich sein kann.
- Viele Shisha-Bars sind gesetzlich verpflichtet, Kohlenmonoxid-Warnmelder zu installieren, um das Risiko zu minimieren.
Langfristige Schäden: Langfristiges Shisha-Rauchen kann ähnliche gesundheitliche Schäden wie der Zigarettenkonsum verursachen, da die eingeatmete Menge an Rauch bei einer Shisha-Session oft viel größer ist als bei einer Zigarette. Eine Shisha–Session entspricht dem Rauchen von etwa 100 Zigaretten, was die inhalierte Menge an Schadstoffen wie teer und Schwermetallen betrifft.
Pflicht zur Aufklärung in Shisha-Bars
Betreiber von Shisha-Bars müssen sich an die Vorschriften zum Verbraucherschutz und zur gesundheitlichen Aufklärung halten. In vielen Bundesländern wird verlangt, dass in den Bars Schilder mit Warnhinweisen angebracht werden, die auf die gesundheitlichen Risiken des Shisha-Rauchens hinweisen.
In manchen Fällen müssen Betreiber die Gäste auch über die Gefahren von Kohlenmonoxid informieren und die Luftqualität regelmäßig überwachen.
Verbot und Irreführung
Gemäß den Vorschriften zur Tabakwerbung ist jede Form von Werbung, die Shisha-Rauchen als „gesünder“ oder „weniger schädlich“ darstellt, verboten. Werbung darf nicht den Eindruck erwecken, dass das Rauchen von Wasserpfeifen weniger schädlich oder sicherer ist als andere Formen des Tabakkonsums.
Verstärkte Aufklärung in Schulen und bei Jugendlichen
Angesichts der wachsenden Beliebtheit von Shisha-Rauchen, insbesondere bei Jugendlichen, wird zunehmend Wert auf präventive Aufklärung gelegt. Gesundheitsämter, Schulen und Jugendeinrichtungen bieten Programme und Informationsveranstaltungen an, um junge Menschen über die Gefahren aufzuklären und den Einstieg ins Rauchen zu verhindern.
Diese Maßnahmen zur gesundheitlichen Aufklärung und die Warnhinweise sollen die Bevölkerung auf die realen Gesundheitsrisiken des Shisha-Rauchens aufmerksam machen und zum Schutz der öffentlichen Gesundheit beitragen.
Shisha-Bars und ihre Lizenzierung
Shisha-Bars benötigen in Deutschland eine spezielle Lizenz, um Tabakprodukte verkaufen und zum Konsum anbieten zu dürfen. Diese Lizenzierung stellt sicher, dass die Bars bestimmte Gesundheits- und Sicherheitsstandards einhalten. Dazu gehört beispielsweise eine gute Belüftung des Raumes, um die Gefahr von Kohlenmonoxid-Vergiftungen zu minimieren.
Die Lizenzierung von Shisha-Bars in Deutschland unterliegt einer Reihe von rechtlichen Vorschriften, die je nach Bundesland und Gemeinde unterschiedlich geregelt sein können. Betreiber müssen dabei verschiedene Genehmigungen einholen, um den Betrieb einer Shisha-Bar rechtmäßig durchzuführen. Hier sind die wesentlichen Aspekte der Lizenzierung und der rechtlichen Rahmenbedingungen für Shisha-Bars:
Gaststättenerlaubnis (Konzession)
Um eine Shisha-Bar zu betreiben, ist in der Regel eine Gaststättenerlaubnis gemäß dem Gaststättengesetz (GastG) erforderlich, wenn alkoholische Getränke oder Speisen angeboten werden. Diese Konzession wird von der zuständigen Behörde (in der Regel das Ordnungsamt) erteilt.
Voraussetzung für die Erteilung der Gaststättenerlaubnis sind:
- Nachweise der persönlichen Zuverlässigkeit (keine Vorstrafen im Bereich Wirtschaftsdelikte oder Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz).
- Betriebserlaubnis für die Räumlichkeiten, die den baurechtlichen Anforderungen entsprechen (Fluchtwege, Brandschutz).
- Hygiene- und Gesundheitsvorschriften müssen eingehalten werden.
- Schulung zum Jugendschutz und zur Einhaltung der Vorschriften des Jugendschutzgesetzes.
Nichtraucherschutz und Lüftungsanlagen
Der Betreiber einer Shisha-Bar muss die Vorschriften zum Nichtraucherschutz in den jeweiligen Bundesländern beachten. Da das Shisha-Rauchen in geschlossenen Räumen stattfindet, gelten oft strenge Auflagen, um Nichtraucher vor dem Passivrauchen zu schützen. In vielen Bundesländern ist das Rauchen in Gastronomischen Betrieben nur in separaten Raucherräumen erlaubt. Die Shisha-Bar muss also entweder über einen abgetrennten Raucherbereich verfügen oder darf keine Speisen und Getränke in den Räumen anbieten, in denen geraucht wird. Außerdem wird oft die Installation einer Leistungsfähigen Lüftungsanlage verlangt, die den Rauch effizient abführt, um die Luftqualität zu gewährleisten und das Risiko von Kohlenmonoxidvergiftungen zu minimieren.
Kohlenmonoxid-Schutz
Da beim Verbrennen der Shisha-Kohle große Mengen an Kohlenmonoxid entstehen können, ist der Einbau von Kohlenmonoxid-Meldern in den Shisha-Räumen vielerorts Pflicht. Diese Geräte sollen frühzeitig auf gefährliche Konzentrationen des Gases hinweisen. In einigen Städten und Gemeinten gibt es darüber hinaus Regelungen, die eine regelmäßige Überprüfung der Luftqualität in den Räumen verlangen.
Hygieneverordnungen
In Shisha-Bars gelten strenge Hygienevorschriften, die sicherstellen sollen, dass Schläuche, Mundstücke und andere Teile der Wasserpfeifen nach jeder Benutzung gründlich gereinigt oder ausgetauscht werden. Diese Maßnahmen dienen dem Schutz der Gäste vor Infektionskrankheiten. Die Gesundheitsämter führen stichprobenartige Kontrollen durch, um die Einhaltung der Hygienestandards sicherzustellen.
Gewerbeanmeldung
Jede Shisha-Bar muss als Gewerbebetrieb angemeldet werden. Die Anmeldung erfolgt beim Gewerbeamt und umfasst Angaben zur Art des Betriebs, der Geschäftsführung und den Räumlichkeiten. Zusätzlich kann es notwendig sein, besondere Genehmigungen für den Betrieb in bestimmten Zonen oder bei besonderen Öffnungszeiten (z.B. abends oder am Wochenende) zu beantragen.
Erlaubnis zum Verkauf von Shisha-Tabak
Shisha-Bars, die Shisha-Tabak verkaufen oder den Konsum von Shishas anbieten, benötigen eine besondere Erlaubnis zum Verkauf von Tabakwaren. Dabei sind sie verpflichtet, sicherzustellen, dass die Produkte den gesetzlichen Anforderungen hinsichtlich Inhaltsstoffen, Steuern und Verpackungen entsprechen. der Verkauf von Shisha-Tabak ohne ordnungsgemäße Steuerbanderole ist illegal und kann zu schwerwiegenden Strafen führen.
Alkoholausschank
Falls in der Shisha-Bar alkoholische Getränke ausgeschenkt werden sollen, muss der Betreiber eine Ausschanklizenz beantragen. Hierbei gelten strenge Auflagen, insbesondere im Hinblick auf den Jugendschutz. Der Ausschank an Minderjährige ist verboten, und es müssen Maßnahmen ergriffen werden, um das Alter der Gäste zu überprüfen.
Öffnungszeiten und Nachbarschaftsschutz
Shisha-Bars unterliegen den örtlichen Regelungen für Öffnungszeiten. Diese sind oft in den Ladenöffnungs- und Gaststättengesetzen der jeweiligen Bundesländer geregelt. In manchen Städten gibt es Beschränkungen für den Betrieb in den späten Nachtstunden, insbesondere wenn sich die Bar in einem Wohngebiet befindet. Zum Schutz der Nachbarschaft kann es zudem Auflagen geben, die Lärmschutzbetreffen, insbesondere wenn die bar über einen Außenbereich verfügt.
Brandschutzauflagen
Da beim Shisha-Rauchen offene Flammen (z.B. Kohlen) verwendet werden, gibt es strenge Auflagen zum Brandschutz. Dazu gehören:
- Bereitstellung von Feuerlöschern.
- Brandschutzmaßnahmen in den Räumlichkeiten (keine leicht brennbaren Materialien).
- Regelmäßige Überprüfungen der elektrischen Anlagen, die in der Nähe von Kohle und Feuer betrieben werden.
Der Betrieb einer Shisha-Bar erfordert die Einhaltung einer Vielzahl von rechtlichen Regelungen. Betreiber müssen nicht nur eine Gaststättenkonzession und Gewerbeerlaubnis vorweisen, sondern auch den Nichtraucherschutz, die Hygieneverordnung und den Kohlenmonoxid-Schutz beachten. je nach Bundesland und Stadt können zusätzliche Genehmigungen oder Auflagen erforderlich sein. Verstöße gegen diese Bestimmungen können zu hohen Bußgeldern, Lizenz-Entzug oder Auflagen erforderlich sein. Verstöße gegen diese Bestimmungen können zu hohen Bußgeldern, Lizenz-Entzug oder sogar zur Schließung der Shisha-Bar führen.
Wer eine Shisha-Bar betreiben möchte, sollte sich vorher genau über die rechtlichen Voraussetzungen informieren. Verstöße gegen die Lizenzauflagen können zu empfindlichen Strafen führen. Mehr Informationen zur Lizenzierung findest Du auf der Webseite der Bundesregierung.
Import und Verkauf von Shisha-Tabak
Der Import von Shisha-Tabak nach Deutschland unterliegt bestimmten Vorschriften und Zollbestimmungen. Wer Tabak aus dem Ausland mitbringen möchte, sollte sich vorher genau informieren, welche Mengen erlaubt sind und welche Steuern eventuell anfallen.
Der Verkauf von Shisha-Tabak in Deutschland ist ebenfalls streng reguliert. Neben den bereits erwähnten Altersbeschränkungen und Warnhinweisen müssen Verkäufer auch bestimmte Steuern auf den Tabak erheben. Mehr Informationen zum Thema Zoll und Steuern findest Du auf der Webseite des deutschen Zolls.
Aspekt | Rechtliche Regelung |
---|---|
Alterseinschränkung | Ab 18 Jahren |
Warnhinweise | Pflicht auf Verpackungen |
Lizenz für Shisha-Bars | Spezielle Lizenz erforderlich |
Import von Tabak | Zoll- und steuerrechtliche Vorgaben |
Der Import und Verkauf von Shisha-Tabak in Deutschland unterliegt einer Reihe von rechtlichen Vorgaben, die durch das Tabakgesetz, das Tabaksteuergesetz und weitere Regelungen bestimmt werden.
1. Tabalsteuergesetz
- Shisha-Tabak ist in Deutschland ein steuerpflichtiges Produkt und unterliegt dem Tabaksteuergesetz. Jeder Tabak, der in Deutschland verkauft wird, muss mit einer Steuerbanderole versehen sein, die bestätigt, dass die Tabaksteuer entrichtet wurde.
- Die Steuer auf Shisha-Tabak richtet sich nach dem Gewicht. Seit 2022 wurde die Tabaksteuer in mehreren Stufen angehoben, was auch den Shisha-Tabak betrifft.
- Der Verkauf oder Besitz von Shisha-Tabak ohne Steuerbanderole gilt als Schmuggel und ist Strafbar. Die Tabaksteuer muss bereits vor dem Import entrichtet werden, und Verstöße können zu hohen Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen führen.
2. Importvorschriften für Shisha-Tabak
- Der Import von Shisha-Tabak aus Ländern außerhalb der EU unterliegt strengen Kontrollen. Es ist wichtig, dass der Tabak den deutschen und europäischen Normen für Tabakerzeugnisse entspricht.
- Zollabfertigung
- Jeder Tabakimport muss beim Zoll angemeldet werden. Hierbei sind Zölle und die Tabaksteuer zu entrichten. Tabak, der ohne ordnungsgemäße Zollabfertigung eingeführt wird, gilt als illegal.
- Tabakzusammensetzung
- Der Shisha-Tabak muss den Vorgaben der Tabakerzeugnisverordnung (TabakerzV) entsprechen, was bedeutet, dass bestimmte Inhaltsstoffe verboten sind oder nur in begrenzten Mengen enthalten sein dürfen. Dazu gehören Nikotin- und Feuchtigkeitsgrenzen sowie der Verzicht auf bestimmte Aromen und Zusatzstoffe.
- Gesundheitliche Warnhinweise
- Importierter Shisha-Tabak muss dieselben gesundheitlichen Warnhinweise tragen wie in Deutschland hergestellter Tabak. Diese Warnhinweise tragen wie in Deutschland hergestellter Tabak. Diese Warnhinweise müssen mindestens 65% der Verpackungsfläche einnehmen und sowohl Text- als auch Bildwarnungen umfassen, die vor den Gefahren des Rauchens warnen.
3. Mengenbeschränkungen für Privatpersonen
- Privatpersonen dürfen aus anderen Ländern innerhalb der EU eine bestimmte Menge an Shisha-Tabak für den Eigenbedarf einführen, ohne dafür Steuern oder Zölle zahlen zu müssen. Diese menge ist jedoch begrenzt (normalerweise 1 kg Tabak). Für gewerblichen Import gelten diese Ausnahmen nicht.
- Beim Import aus Nicht-EU-Ländern sind die Freimengen deutlich geringer, und es müssen immer Zollgebühren und die Tabaksteuer entrichtet werden.
Fazit: Shisha-Rauchen
Das Shisha-Rauchen in Deutschland unterliegt strengen rechtlichen regelungen, die den Schutz der Gesundheit und der Jugend sicherstellen sollen. Der Konsum und Verkauf von Shisha-Tabak ist ab 18 Jahren erlaubt, und Shisha-Bars müssen diverse Auflagen wie die Einhaltung des Nichtraucherschutzes, Hygienestandards und den Schutz vor Kohlenmonoxid erfüllen. Tabakimporteure und Händler müssen Steuer- und Kennzeichnungsvorschriften beachten, und es besteht eine Werbebeschränkung. Verstöße, wie der Verkauf an Minderjährige oder der Handel mit unversteuertem Tabak, können zu hohen Strafen führen. Diese Regelungen dienen dem Verbraucherschutz und der öffentlichen Sicherheit.