E-Mobilität ist ein großer Wachstumsmarkt. In den vergangenen Jahren verzeichneten die Kfz-Zulassungsstellen einen Anstieg von über 200 Prozent für E-Autos. Anreiz für die Anschaffung eines E-Fahrzeugs liefert die Regierung, die den Kauf fördert. Bis zu 7500 Euro Fördergeld steht Käufern von elektrischen Autos zu. Elektroautos sind zu versichern, hierbei müssen Halter eine Besonderheit berücksichtigen.

Anfallende Kosten für E-Autos

Zu den Unterhaltskosten für ein Fahrzeug mit E-Motor zählen die Kfz-Versicherung, Steuern, Stromgebühren, HU, Wartungs- und Reparaturkosten sowie Ausgaben für die Fahrzeugpflege. Effiziente und nachhaltige Fahrzeuge senken die Betriebskosten. Bis zum 31. Dezember 2025 profitieren Käufer von E-Autos von einer zehnjährigen Steuerbefreiung. Wird das Auto weiterverkauft, übernimmt der neue Besitzer die Steuerbefreiung für den verbleibenden Zeitraum.

Versicherer bieten E-Auto-Besitzern günstige Versicherungstarife. E-Autos gehören zur vordersten Reihe der am günstigsten versicherten Fahrzeuge in Deutschland. Für die Wartung und anfallenden Reparaturen zahlen Eigentümer bis zu 35 Prozent weniger als für einen Verbrenner. Für die HU sinkt der Preis im Vergleich zu alternativen Autos um 20 Prozent.

Die Stromgebühren variieren. Autobesitzer, die eine eigene Wallbox besitzen und diese mit Solarenergie betreiben, erzielen den höchsten finanziellen Vorteil. Strom aus dem Netz eines nationalen Anbieters kann den Preis nach oben treiben. Einzig die Autopflege liegt etwa auf demselben Niveau wie für Fahrzeuge mit einem Diesel– oder Benzin-Motor.

Versicherungen für E-Autos

Es ist verboten, ein Fahrzeug auf den Straßen des Bundesgebiets ohne Versicherung zu steuern. Nach deutschem Recht ist mindestens die Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Die Versicherungspolice deckt Unfallschäden von Unfallgegnern. Versichert sind materielle und immaterielle Schäden. Der eigene Versicherungsbedarf bleibt bei Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung ungedeckt.

Ohne bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung ist die Zulassung eines E-Autos nicht erlaubt. Fahrzeughalter wenden sich vorab an ein Versicherungsunternehmen und schließen online einen Versicherungskontrakt. Das Dokument, welches als bestehender Versicherungsnachweis gilt, erhalten Versicherungsnehmern digital. Die Vorlage reicht beim Straßenverkehrsamt aus, um das E-Auto anschließend ordnungsgemäß anzumelden.

Teil- und Vollkasko sind keine Pflichtversicherungen nach deutschem Recht. Warum ist der Abschluss einer solchen Versicherung sinnvoll?

Teilkasko oder Vollkasko – E-Autofahrer haben die Wahl

Leasing-Anbieter verankern die Pflicht zum Abschluss einer Vollkaskoversicherung. Sie möchten verhindern, dass ihre Vertragspartner sich durch einen Verkehrsunfall verschulden, weil das Fahrzeug unterversichert ist. Ohne Versicherungspolice haften Fahrzeugführer mit dem eigenen Vermögen.

Rettungseinsätze kosten ebenso viel Geld, wie Behandlungen und Therapien zur Genesung. Akkus sind ein beliebtes Diebstahlobjekt, wenngleich Fahrzeugbauer den Diebstahl durch diverse Schutzmaßnahmen erschweren. Entzündet sich der Elektrospeicher, was kein Fahrzeughersteller vollständig ausschließt, beschädigt dies das Fahrzeug nachhaltig.

Zwar dürfen Fahrzeugverleiher ihre Kunden nicht zum Abschluss einer solchen Versicherung nötigen, sie können aber die Vertragsvereinbarung verweigern. Wer den Abschluss einer Versicherungspolice zum eigenen Schutz ablehnt, wird höchstwahrscheinlich kein E-Auto geleast oder verliehen bekommen.

Privatfahrzeuge, die sich im vollständigen Besitz der Halter befinden, sind mit einer Teilkasko zu versichern. Zu den Vorteilen zählt die Deckung von Vandalismusschäden. Parkt das Auto auf einem öffentlichen Parkplatz, besteht grundsätzlich die Gefahr, dass Personen das Fahrzeug mutwillig demolieren.

Auf öffentlich zugänglichen Flächen kommt es sporadisch zu Bagatellschäden. Ein kleiner Kratzer reicht aus, der vom Verursacher unbemerkt bleibt, indes für den Fahrzeugeigentümer einen großen Schaden bildet.

E-Auto für Auslandsfahrten versichern

Personen, die mit ihrem elektrischen Auto im Ausland unterwegs sind, bedürfen einer Vollkaskoversicherung. Grundsätzlich besteht das Recht, mit seinem oder dem Dienstwagen in einen Drittstaat zu reisen. Kontrolleure des Ziellandes dürfen die Einreise bei fehlendem Versicherungsschutz verweigern.

Kosten zur Regulierung von Unfällen und Schäden fallen in den EU-Staaten unterschiedlich aus. Strafgebühren, die in solchem Zusammenhang erlassen werden, sind vor Ort zu begleichen. Polizeibehörden in allen Staaten sind berechtigt, Personen, die ihre Rechnung nicht begleichen, im Staat festzusetzen.

Rechtsschutzversicherung für E-Auto-Halter

Die Schadensregulierung ist ein wichtiger Teil der Schadensabwicklung. Versicherungspolicen decken nur die vereinbarte Summe, nicht immer reicht das aus, um damit alle anfallenden Rechnungen zu bezahlen. Insbesondere der Rechtsschutz ist fast immer unterversichert, weshalb Fahrzeughalter von E-Autos die Anwalts- und Gerichtskosten mit eigenen finanziellen Mitteln begleichen müssen.

Das lässt sich mit einer Rechtsschutzversicherung umgehen. Sie greift bei Anklagen und Klagen. Unfallgeschädigte versuchen, den maximalen Betrag zu erzielen. Teilweise geht es um Millionen. Um die Forderungen abzuwehren, benötigen Beschuldigte eine Versicherungspolice, die die Kosten für eine gute Rechtsvertretung übernimmt, ungeachtet des Prozessausgangs.

E-Autofahrer benötigen Unterstützung, wenn sie als Kläger auftreten. Im Fokus rückt bei E-Autos der Akku. Löst dieser aufgrund eines technischen Fehlers einen erheblichen Schaden aus, gilt es, seine Rechte zu wahren und den Verursacher dafür haften zu lassen. Klagen gegen Automobilhersteller sind kostenaufwendig. Sie lassen sich mit dem richtigen Versicherungsschutz begleichen.

Nicht nur notwendige Versicherungen abschließen

E-Fahrzeughalter sind zum Abschluss der Kfz-Versicherung verpflichtet. Die Haftpflichtversicherung deckt Forderungen der Unfallgegner. Zur Regulierung der Kosten der Eigenschäden müssen Fahrzeughalter eine Teil- oder Vollkasko mit einem Versicherungsunternehmen vereinbaren.