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Wie viel darf mein Kind verdienen, um noch Kindergeld zu bekommen?

Von Anwaltblog247. März 2023Zuletzt aktualisiert:7. März 2023 Familienrecht Keine Kommentare4 Minuten Lesedauer
Wie viel darf mein Kind verdienen, um noch Kindergeld zu bekommen?
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Eltern, die Kindergeld erhalten, wissen, dass sie damit einen finanziellen Zuschuss für die Erziehung und Versorgung ihrer Kinder erhalten. Eine wichtige Frage, die sich jedoch für viele Eltern stellt, ist die nach den Einkommensgrenzen für das Kind, um weiterhin Kindergeld zu erhalten. In diesem Artikel werden wir uns damit beschäftigen, was sich seit 2012 in Bezug auf diese Einkommensgrenzen geändert hat und welche Bedingungen für den Kindergeldanspruch heute maßgeblich sind.

Die frühere Einkommensgrenze von 8.004 Euro

Bis zur Gesetzesänderung im Jahr 2012 galt eine klare Einkommensgrenze für volljährige Kinder, um weiterhin Kindergeld zu erhalten. Diese lag bei 8.004 Euro im Jahr. Das bedeutete, dass volljährige Kinder, die mehr als 8.004 Euro verdienten, keinen Anspruch auf Kindergeld hatten. Die Berechnung der Einkünfte und Bezüge war jedoch kompliziert und führte oft zu Streitigkeiten zwischen Eltern und Behörden. Eine Vereinfachung der Regelungen war daher dringend notwendig.

Mit der Gesetzesänderung im Jahr 2012 wurde die Einkommensgrenze für den Kindergeldanspruch für volljährige Kinder jedoch abgeschafft. Damit ist es völlig unerheblich, ob ihre Sprösslinge beispielsweise mit Ideen für passives Einkommen oder einer erfolgreichen Webseite durch Backlinks aufbauen sein Geld verdienen. Dies bedeutet, dass es für das Kindergeld heute keine feste Einkommensgrenze mehr gibt. Stattdessen kommt es auf andere Faktoren an, um den Anspruch auf Kindergeld zu bestimmen.

Der Ausbildungsstatus des volljährigen Kindes

Seit 2012 ist der Ausbildungsstatus des volljährigen Kindes der entscheidende Faktor für den Kindergeldanspruch. Das bedeutet, dass volljährige Kinder, die sich in einer Ausbildung oder einem Studium befinden, auch dann weiterhin Kindergeld erhalten, wenn sie mehr als 8.004 Euro im Jahr verdienen. Der Kindergeldanspruch endet jedoch, wenn das Kind eine erste Berufsausbildung abgeschlossen hat und keine weiterführende Ausbildung oder Studium beginnt.

Für Eltern bedeutet dies, dass sie den Ausbildungsstatus ihres volljährigen Kindes im Blick behalten sollten, um sicherzustellen, dass sie weiterhin Anspruch auf Kindergeld haben. Dabei ist es wichtig zu wissen, dass eine Ausbildung auch dann vorliegt, wenn das Kind einen Freiwilligendienst wie beispielsweise ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) absolviert oder eine berufsvorbereitende Maßnahme besucht.

Weitere Bedingungen für den Kindergeldanspruch

Neben dem Ausbildungsstatus des volljährigen Kindes gibt es noch weitere Bedingungen, die erfüllt sein müssen, um weiterhin Kindergeld zu erhalten. Dazu gehört beispielsweise, dass das Kind im Haushalt der Eltern lebt oder sich zumindest in einer Ausbildung oder Studium befindet, die einen bestehenden Haushalt verlässt. Auch darf das Kind nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten, da es sonst als erwerbstätig gilt und kein Anspruch auf Kindergeld besteht.

Eine weitere Bedingung ist, dass das Kind nicht älter als 25 Jahre ist. Es gibt jedoch Ausnahmen für Kinder mit Behinderungen, die auch nach ihrem 25. Lebensjahr weiterhin Anspruch auf Kindergeld haben können. Hierbei müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, beispielsweise eine dauerhafte Beeinträchtigung in der geistigen oder körperlichen Entwicklung.

Bedinungen für den Kildergeldanspruch im Überblick
  • Das Kind muss im Haushalt der Eltern leben oder sich in einer Ausbildung oder Studium befinden, die einen bestehenden Haushalt nicht verlässt.
  • Das Kind darf nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten.
  • Das Kind muss sich in einer Ausbildung oder einem Studium befinden, um den Kindergeldanspruch aufrechtzuerhalten.
  • Das Kind darf nicht älter als 25 Jahre sein, es sei denn, es liegt eine Behinderung vor.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass seit 2012 keine feste Einkommensgrenze mehr für den Kindergeldanspruch besteht. Stattdessen richtet sich der Anspruch auf Kindergeld nach dem Ausbildungsstatus des volljährigen Kindes. Volljährige Kinder, die sich in einer Ausbildung oder einem Studium befinden, können auch dann weiterhin Kindergeld erhalten, wenn sie mehr als 8.004 Euro im Jahr verdienen. Es gibt jedoch noch weitere Bedingungen, die erfüllt sein müssen, um den Kindergeldanspruch aufrechtzuerhalten. Eltern sollten sich daher über die aktuellen Regelungen informieren und den Ausbildungsstatus ihres volljährigen Kindes im Blick behalten, um sicherzustellen, dass sie weiterhin Anspruch auf Kindergeld haben

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