Nachehelicher Unterhalt ist ein wichtiger Aspekt bei Scheidungen. Nach der Scheidung kann es sein, dass ein Ehepartner dem anderen finanziell unterstützen muss, um dessen Lebensstandard aufrechtzuerhalten. Doch was genau ist nachehelicher Unterhalt und wer hat Anspruch darauf? In diesem Ratgeber werden wir uns ausführlich mit diesem Thema beschäftigen und Ihnen einen Überblick über die rechtlichen Voraussetzungen für den Anspruch auf nachehelichen Unterhalt geben.

Um den Anspruch auf nachehelichen Unterhalt zu verstehen, müssen wir zunächst klären, was darunter zu verstehen ist. Nachehelicher Unterhalt bezeichnet die finanzielle Unterstützung, die ein geschiedener Ehepartner vom anderen verlangen kann. Der Zweck des nachehelichen Unterhalts besteht darin, den geschiedenen Ehepartner finanziell abzusichern und ihm einen angemessenen Lebensstandard zu ermöglichen. Der Anspruch auf nachehelichen Unterhalt ist jedoch an bestimmte Voraussetzungen gebunden, die wir im nächsten Abschnitt genauer erläutern werden.

Anspruch auf nachehelichen Unterhalt

Der Anspruch auf nachehelichen Unterhalt ist nicht automatisch gegeben, sondern hängt von verschiedenen Faktoren ab. Hierzu gehört zunächst die Frage, wer überhaupt Anspruch auf nachehelichen Unterhalt hat. Grundsätzlich kann jeder geschiedene Ehepartner einen Anspruch auf nachehelichen Unterhalt geltend machen, wenn er sich in einer wirtschaftlich schlechteren Lage befindet als der andere Ehepartner.

Dabei sind jedoch die rechtlichen Voraussetzungen zu beachten. Gemäß § 1570 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) muss der geschiedene Ehepartner, der Unterhalt beansprucht, bedürftig sein und der andere Ehepartner leistungsfähig. Zudem muss ein Unterhaltsanspruch nur dann geltend gemacht werden, wenn der geschiedene Ehepartner nicht in der Lage ist, seinen Lebensunterhalt aus eigener Kraft zu bestreiten.

Die Bedürftigkeit des geschiedenen Ehepartners wird anhand seiner Einkommens- und Vermögensverhältnisse sowie seiner beruflichen Situation geprüft. Wenn der geschiedene Ehepartner beispielsweise aufgrund einer Krankheit nicht arbeiten kann oder lange Zeit aus dem Arbeitsmarkt ausgeschieden ist, kann dies seine Bedürftigkeit begründen. Die Leistungsfähigkeit des anderen Ehepartners hängt von dessen Einkommen und Vermögen ab. Dabei sind jedoch auch andere Faktoren zu berücksichtigen, wie beispielsweise die Betreuung von gemeinsamen Kindern.

Dauer des nachehelichen Unterhalts

Die Dauer des nachehelichen Unterhalts hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise der Ehedauer und den persönlichen Lebensumständen der geschiedenen Ehepartner. Grundsätzlich ist der Anspruch auf nachehelichen Unterhalt zeitlich begrenzt und soll den geschiedenen Ehepartner dazu befähigen, sich wieder finanziell auf eigene Beine zu stellen. Wie lange der Anspruch besteht, ist jedoch nicht pauschal zu beantworten und hängt von der jeweiligen Situation ab.

Nach der Scheidung besteht grundsätzlich ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt für einen angemessenen Zeitraum. Dabei kommt es vor allem auf die Dauer der Ehe an. Je länger die Ehe gedauert hat, desto länger kann auch der Anspruch auf nachehelichen Unterhalt bestehen. In der Praxis wird oft eine Richtlinie verwendet, die als „Düsseldorfer Tabelle“ bekannt ist und als Orientierung für die Höhe und Dauer von Unterhaltszahlungen dient.

Neben der Ehedauer können auch andere Faktoren die Dauer des nachehelichen Unterhalts beeinflussen. Hierzu gehören beispielsweise die persönlichen Lebensumstände der geschiedenen Ehepartner, wie beispielsweise Alter, Gesundheitszustand, berufliche Situation und Betreuung von gemeinsamen Kindern. Wenn sich die persönlichen Umstände der geschiedenen Ehepartner ändern, kann dies Auswirkungen auf die Dauer des nachehelichen Unterhalts haben.

Vermeidung von nachehelichem Unterhalt

Es gibt verschiedene Strategien, um nachehelichen Unterhalt zu vermeiden oder zumindest zu begrenzen. Eine Möglichkeit besteht darin, vor der Ehe einen Ehevertrag abzuschließen. In einem Ehevertrag können die Bedingungen für die Unterhaltszahlungen im Falle einer Scheidung festgelegt werden. Dies kann beispielsweise eine Begrenzung der Unterhaltszahlungen oder eine bestimmte Laufzeit vorsehen.

Eine weitere Möglichkeit besteht darin, den geschiedenen Ehepartner bei der Suche nach einer neuen Arbeit zu unterstützen. Wenn der geschiedene Ehepartner in der Lage ist, seinen Lebensunterhalt aus eigener Kraft zu bestreiten, kann dies den Anspruch auf nachehelichen Unterhalt verringern oder ganz entfallen lassen. Eine Unterstützung bei der Jobsuche, Fortbildung oder Umschulung kann dabei helfen, den Ehepartner finanziell unabhängig zu machen.

Es gibt jedoch auch Situationen, in denen der Anspruch auf nachehelichen Unterhalt nicht vermieden werden kann. Wenn beispielsweise ein geschiedener Ehepartner aufgrund einer Krankheit oder Behinderung nicht in der Lage ist, seinen Lebensunterhalt aus eigener Kraft zu bestreiten, kann ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt bestehen. In solchen Fällen ist es wichtig, eine realistische Einschätzung der finanziellen Belastungen und Möglichkeiten vorzunehmen und gegebenenfalls professionellen Rat einzuholen.

Fazit

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der nacheheliche Unterhalt ein wichtiges Thema bei Scheidungen ist. Der Anspruch auf nachehelichen Unterhalt ist jedoch nicht automatisch gegeben und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Um den Anspruch auf nachehelichen Unterhalt zu erhalten, muss der geschiedene Ehepartner bedürftig sein und der andere Ehepartner leistungsfähig. Die Dauer des nachehelichen Unterhalts ist zeitlich begrenzt und hängt von der Ehedauer und den persönlichen Umständen der geschiedenen Ehepartner ab.

Es gibt jedoch auch Möglichkeiten, um nachehelichen Unterhalt zu vermeiden oder zu begrenzen. Eine Möglichkeit besteht darin, vor der Ehe einen Ehevertrag abzuschließen, der die Bedingungen für die Unterhaltszahlungen im Falle einer Scheidung regelt. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, den geschiedenen Ehepartner bei der Jobsuche und finanziellen Unabhängigkeit zu unterstützen.

Wenn Sie weitere Fragen zum Thema nachehelicher Unterhalt haben, sollten Sie sich an einen Anwalt oder eine Anwältin wenden. Ein erfahrener Rechtsanwalt kann Sie umfassend beraten und Ihnen helfen, Ihre rechtlichen Ansprüche und Verpflichtungen zu verstehen.