Trunkenheit im Verkehr bezieht sich auf das Fahren eines Fahrzeugs unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Substanzen. Dabei ist nicht nur das Lenken eines Kraftfahrzeugs gemeint, sondern auch das Führen von Fahrrädern, E-Scootern und anderen Verkehrsmitteln. Die rechtlichen Regelungen hierzu finden sich im Straßenverkehrsgesetz (StVG) und im Strafgesetzbuch (StGB).

Trunkenheit im Verkehr

Die Folgen einer Alkoholfahrt mit 2 Promille

Eine Alkoholkonzentration von 2 Promille oder mehr im Blut stellt eine erhebliche Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit dar und hat empfindliche Strafen zur Folge. Eine Autofahrt mit 2 Promille Alkohol im Blut hat erhebliche rechtliche, gesundheitliche und sicherheitsbezogene Konsequenzen.

Rechtliche Konsequenzen

  • Führerscheinentzug: In Deutschland wird der Führerschein bei 2 Promille in der Regel sofort eingezogen. Es folgt meist eine mehrmonatige Sperrfrist, bevor man den Führerschein neu beantragen kann.
  • Geldstrafe: Es werden hohe Geldstrafen verhängt, die oft ein Monatsgehalt oder mehr betragen können. Bei Wiederholungstätern sind die Strafen noch höher.
  • Gefängnisstrafe: Je nach Schwere des Vergehens, insbesondere wenn Unfälle oder Personenschäden verursacht wurden, kann eine Freiheitsstrafe drohen.
  • Punkte in Flensburg: Es werden Punkte im Fahreignungsregister (FAER) in Flensburg eingetragen, die sich auf das Fahrverbot und die Erneuerung des Führerscheins auswirken.
  • Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU): Häufig muss eine MPU, auch „Idiotentest“ genannt, bestanden werden, bevor der Führerschein zurückerlangt werden kann.

Gesundheitliche Folgen

  • Koordinationsstörungen: Bei 2 Promille ist die Fähigkeit, Bewegungen zu koordinieren, stark beeinträchtigt. Die Reaktionszeit ist verlängert, und die Bewegungsabläufe sind unpräzise.
  • Eingeschränktes Sehvermögen: Das Sichtfeld ist eingeschränkt, und die Augen können sich schlechter auf wechselnde Lichtverhältnisse einstellen.
  • Urteilsvermögen: Die Fähigkeit, Situationen richtig einzuschätzen und angemessene Entscheidungen zu treffen, ist stark reduziert.
  • Verlangsamte Reaktionszeit: Die Reaktionsfähigkeit ist erheblich herabgesetzt, was besonders im Straßenverkehr gefährlich ist.

Sicherheitsrisiken

  • Erhöhtes Unfallrisiko: Die Wahrscheinlichkeit, einen Unfall zu verursachen, ist bei einem Blutalkoholwert von 2 Promille extrem hoch.
  • Verletzungsgefahr: Sowohl für den Fahrer als auch für andere Verkehrsteilnehmer besteht eine erhöhe Verletzungsgefahr.
  • Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer: Neben der eigenen Gesundheit werden auch Mitfahrer, Fußgänger und andere Autofahrer gefährdet.

Gesellschaftliche und berufliche Konsequenzen

  • Berufliche Auswirkungen: Ein Führerscheinenentzug kann erhebliche berufliche Konsequenzen haben, besonders wenn der Job das Fahren eines Fahrzeugs erfordert.
  • Versicherungsprobleme: Die Versicherung kann im Falle eines Unfalls Regressforderungen stellen, und die Versicherungstarife werden deutlich teurer.
  • Soziale Folgen: Das soziale Umfeld kann negativ reagieren, und es kann zu einem Vertrauensverlust bei Freunden, Familie und Kollegen kommen.

Fahrlässige Trunkenheit im Verkehr: Wann liegt sie vor?

Fahrlässige Trunkenheit im Verkehr liegt vor, wenn der Fahrzeugführer aufgrund von Alkohol- oder Drogenkonsum seine Fahrtüchtigkeit überschätzt und sich trotzdem ans Steuer setzt. Hierbei handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 24a StVG, die mit Bußgeldern, Punkten in Flensburg und Fahrverboten geahndet wird. Die genauen Sanktionen hängen von der Höhe der gemessenen Blutalkoholkonzentration ab.

Voraussetzungen für fahrlässige Trunkenheit im Verkehr

  • Alkoholeinfluss: Der Fahrer hat eine Blutalkoholkonzentration (BAK) von 0,3 Promille oder mehr. Ab einer BAK von 1,1 Promille liegt absolute Fahruntüchtigkeit vor. Bei einer BAK zwischen 0.3 und 1,09 Promille muss zusätzlich ein auffälliges Fahrverhalten oder ein Unfall hinzukommen, um von relativer Fahruntüchtigkeit zu sprechen.
  • Führen eines Fahrzeugs: Der betroffene muss aktiv ein Fahrzeug im Straßenverkehr führen, also zum Beispiel ein Auto, Motorrad oder Fahrrad fahren.
  • Gefährdung des Straßenverkehrs: Es muss eine konkrete Gefährdung des Straßenverkehrs vorliegen. Dies kann durch auffälliges Fahrverhalten, Unfälle oder das gefährliche Bedrängen anderer Verkehrsteilnehmer geschehen.
  • Fahrlässigkeit: Der Fahrer hätte erkennen können und müssen, dass er aufgrund seines Alkoholkonsums nicht fahrtüchtig ist. Fahrlässigkeit wird angenommen, wenn die Erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen wurde, obwohl dies vermeidbar gewesen wäre.

Rechtliche Folgen

  • Geldstrafe oder Freiheitsstrafe: Fahrlässige Trunkenheit im Verkehr wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft.
  • Führerscheinentzug: In der Regel wird der Führerschein entzogen, und es wird eine Sperrfrist verhängt während der kein neuer Führerschein ausgestellt wird.
  • Punkte in Flensburg: Es erfolgt die Eintragung von Punkten im Fahreignungsregister (FAER)
  • Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU): Bei wiederholten oder besonders schweren Vergehen kann die Anordnung einer MPU erfolgen, um die Fahreignung zu überprüfen.

Beispielhafte Situationen:

  • Ein Autofahrer trinkt mehrere Gläser Wein und fährt anschließend mit 1,2 Promille weiter, obwohl er weiß, dass er alkoholisiert ist.
  • Ein Fahrer verursacht mit 0,5 Promille und deutlichen Ausfallerscheinungen einen Unfall, weil er die Kontrolle über sein Fahrzeug verliert.
  • Ein Fahrer fährt Schlangenlinien und gefährdet dadurch andere Verkehrsteilnehmer, obwohl er mit einem leicht erhöhten Alkoholspiegel hätte wissen müssen, dass er nicht mehr sicher fahren kann.

Fahrlässige Trunkenheit im Verkehr ist eine ernstzunehmende Straftat, da sie das Leben und die Gesundheit aller Verkehrsteilnehmer gefährdet.

Trunkenheit im Verkehr als Straftat

Trunkenheit im Verkehr stellt gemäß § 316 StGB eine Straftat dar, wenn die Fahrtüchtigkeit des Fahrzeugführers aufgrund von Alkohol- oder Drogenkonsum erheblich beeinträchtigt ist. Dies kann durch eine Blutalkoholkonzentration von mindestens 1,1 Promille oder durch den Nachweis einer auffälligen Fahrweise infolge von Alkohol- oder Drogenkonsum nachgewiesen werden.

Voraussetzungen für die Straftat der Trunkenheit im Verkehr

  • Führen eines Fahrzeugs: Der Täter muss ein Fahrzeug im Straßenverkehr führen. Dazu gehören Autos, Motorräder, Fahrräder und sogar E-Scooter.
  • Alkoholeinfluss: Es muss eine bestimmte Blutalkoholkonzentration (BAK) oder ein Zustand der Fahruntüchtigkeit durch andere berauschende Mittel vorliegen:
    • Relative Fahruntüchtigkeit: Ab einer BAK von 0,3 Promille in Verbindung mit Ausfallerscheinungen oder auffälligem Fahrverhalten.
    • Absolute Fahruntüchtigkeit: Ab einer BAK von 1,1 Promille, unabhängig von Fahrverhalten oder Ausfallerscheinungen.
  • Fahruntüchtigkeit: Der Fahrer muss aufgrund des Alkoholkonsums oder anderer berauschender mittel nicht in der Lage sein, das Fahrzeugsicher zu führen.

Rechtliche Folgen

  • Geldstrafe oder Freiheitsstrafe: Trunkenheit im Verkehr wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft. In besonders schweren Fällen kann die Strafe höher ausfallen.
  • Führerscheinentzug: Der Führerschein wird in der Regel entzogen. Es folgt eine Sperrfrist, nach deren Ablauf der Führerschein neu beantragt werden kann.
  • Punkte in Flensburg: Es werden Punkte im Fahreignungsregister (FAER) in Flensburg eingetragen.
  • Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU): In vielen Fällen wird die Teilnahme an einer MPU angeordnet, um die Fahreignung des Fahrers zu Überprüfen.

Unterschied zwischen fahrlässiger und vorsätzlicher Trunkenheit

Fahrlässige TrunkenheitVorsätzliche Trunkenheit
Liegt vor, wenn der Täter nicht bewusst und absichtlich in einen Zustand der Fahruntüchtigkeit geraten ist, jedoch die erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen hat. Die Strafdrohung ist hier etwas milder.Liegt vor, wenn der Täter bewusst und absichtlich unter Alkoholeinfluss fährt, obwohl er weiß, dass er nicht mehr fahrtüchtig ist.

Beispielhafte Situationen

  • Ein Autofahrer trinkt mehrere Gläser Bier, steigt ins Auto und verursacht mit 1,3 Promille einen Unfall.
  • Ein Fahrer mit 0,8 Promille fährt Schlangenlinien und wird von der Polizei angehalten, wobei eine deutliche Alkoholfahne und unsichere Bewegungen festgestellt werden.

Trunkenheit im Verkehr stellt eine erhebliche Gefahr für die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer dar. Alkohol und andere berauschende Mittel beeinträchtigen die Reaktionsfähigkeit, das Urteilsvermögen und die Koordination des Fahrers. Die gesetzliche Regelung soll daher die Verkehrssicherheit gewährleisten und Unfälle verhindern.

Es ist wichtig, dass jeder Fahrer seine Verantwortung ernst nimmt und sich bewusst ist, dass das Fahren unter Alkoholeinfluss nicht nur gesetzteswidrig, sondern auch lebensgefährlich ist.

Auswirkungen auf den Versicherungsschutz

Eine Trunkenheitsfahrt kann auch erhebliche Auswirkungen auf den Versicherungsschutz haben. Im Falle eines Unfalls kann die Kfz-Haftpflichtversicherung des alkoholisierten Fahrers Regressansprüche geltend machen und bis zu einer bestimmten Höhe die erbrachten Leistungen zurückfordern. Zudem kann die Vollkaskoversicherung ihre Leistungen kürzen oder ganz verweigern.

Haftpflichtversicherung

Die Haftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die der Fahrer anderen Verkehrsteilnehmern zufügt. Bei Trunkenheitsfahrten gelten jedoch besondere Regelungen:

  • Regressforderungen
    • Die Versicherung kann den Fahrer in Regress nehmen, wenn dieser grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat. Das bedeutet, dass die Versicherung zunächst den Schaden des Unfallopfers reguliert, aber bis zu 5.000 Euro (bei grober Fahrlässigkeit) oder mehr (bei Vorsatz) vom Fahrer zurückfordern kann.
  • Leistungskürzung
    • In schweren Fällen kann die Versicherung die Leistungen erheblich kürzen oder ganz verweigern, wenn nachgewiesen wird, dass der Fahrer den Unfall grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat.

Kaskoversicherung

Die Kaskoversicherung deckt Schäden am eigenen Fahrzeug des Versicherungsnehmers. Auch hier gibt es bei Trunkenheitsfahrten besondere Regelungen:

  • Leistungsausschluss bei grober Fahrlässigkeit
    • In der Regel sind Schäden, die unter Alkoholeinfluss entstehen, durch die Kaskoversicherung nicht abgedeckt, da sie als grob fahrlässig verursacht gelten. Viele Versicherungsverträge schließen Leistungen bei grober Fahrlässigkeit explizit aus.
  • Kompletter Leistungsausschluss bei Vorsatz
    • Wenn nachgewiesen wird, dass der Fahrer vorsätzlich unter Alkoholeinfluss gefahren ist, kann die Versicherung die Leistung vollständig verweigern.

Rechtsschutzversicherung

Auch die Rechtsschutzversicherung kann betroffen sein. Diese Versicherung übernimmt die Kosten für rechtliche Auseinandersetzungen, jedoch nicht immer bei Trunkenheitsdelikten. Viele Versicherungen schließen die Übernahme von Kosten bei vorsätzlichen Straftaten, wie sie Trunkenheitsfahrten darstellen können, aus. Bei grober Fahrlässigkeit ist die Übernahme der Kosten häufig ebenfalls ausgeschlossen oder stark eingeschränkt.

Trunkenheit am Steuer hat somit nicht nur strafrechtliche und gesundheitliche Konsequenzen, sondern kann auch zu erheblichen finanziellen Belastungen führen, da der Versicherungsschutz teilweise oder vollständig entfallen kann. Es ist daher unbedingt ratsam, das Risiko von Trunkenheitsfahrten zu vermeiden.

Prävention und Sensibilisierung

Um Trunkenheit im Verkehr zu vermeiden, sollten Verkehrsteilnehmer stets auf Alkohol- und Drogenkonsum vor der Fahrt verzichten. Zudem ist es wichtig, sich der Gefahren und Folgen von Alkohol- und Drogenfahrten bewusst zu sein und entsprechende Präventionsmaßnahmen zu ergreifen. Hierzu zählen:

  1. Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxi oder Fahrdiensten, wenn Alkohol- oder Drogenkonsum geplant ist.
  2. Vereinbarung eines „Designated Driver“ (angeführter Fahrer) innerhalb der Gruppe, der sich verpflichtet, nüchtern zu bleiben und die anderen Personen sicher nach Hause zu bringen.
  3. Teilnahme an Informations- und Aufklärungsveranstaltungen, um das Bewusstsein für die Gefahren von Alkohol- und Drogenfahrten zu schärfen.

Wiedereingliederung nach einer Trunkenheitsfahrt

Die Wiedereingliederung nach einer Trunkenheitsfahrt umfasst eine Reihe von Maßnahmen, die darauf abzielen, den betroffenen Fahrer wieder sicher und verantwortungsbewusst in den Straßenverkehr zu integrieren. Hier sind die wichtigsten Schritt und Aspekte der Wiedereingliederung.

  • Rechtliche Schritte
    • Sperrfrist: Nach einer Trunkenheitsfahrt wird in der Regel eine Sperrfrist verhängt, während der der Betroffene keinen neuen Führerschein beantragen kann. Die Dauer der Sperrfrist hängt von der Schwere des Vergehens ab.
    • Neuerteilung des Führerscheins: Nach Ablauf der Sperrfrist muss der Betroffene den Führerschein neu beantragen. Hierfür sind verschiedene Voraussetzungen zu erfüllen.
  • Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU)
    • MPU-Anordnung: Häufig wird eine MPU, umgangssprachlich auch „Idiotentest“ genannt, angeordnet, um die Fahreignung des Betroffenen zu überprüfen. Dies ist besonders bei hohen Promillewerten oder wiederholten Trunkenheitsfahrten der Fall.
    • Vorbereitung auf die MPU: Eine gründliche Vorbereitung ist wichtig, um die MPU zu bestehen. Dies kann durch MPU-Vorbereitungskurse, Beratungsgespräche und die Aufarbeitung der eigenen Trinkgewohnheiten geschehen.
    • Inhalte der MPU: Die MPU besteht aus einem medizinischen Teil, einem psychologischen Gespräch und Leistungstests. Ziel ist es, die körperliche und psychische Fahreignung sowie die Einstellung zum Alkoholkonsum zu überprüfen.
  • Aufarbeitung und Prävention
    • Alkoholkonsum reflektieren: Es ist wichtig, dass der Betroffene seine Trinkgewohnheiten und die Gründe für die Trunkenheitsfahrt reflektiert. Unterstützung durch Beratungsstellen oder Selbsthilfegruppen kann hilfreich sein, um problematischen Alkoholkonsum zu erkennen und zu ändern.
    • Schulungen und Nachschulungen: Verkehrstherapien oder spezielle Schulungen können helfen, das eigene verhalten im Straßenverkehr zu verbessern und Rückfälle zu vermeiden. Diese Kurse bieten Informationen und Strategien zur Vermeidung von Alkohol am Steuer.
  • Wiedererlangung der Fahreignung
    • Regelmäßige Checks: In einigen Fällen können regelmäßige Alkohol- und Drogenkontrolle angeordnet werden, um die Abstinenz des Betroffenen zu überprüfen.
    • Nachweis der Abstinenz: Je nach Schwere des Vergehens kann der Nachweis einer mehrmonatigen Alkoholabstinenz erforderlich sein. Dies erfolgt häufig durch ärztliche Atteste oder Haaranalysen.
  • Psychologische und soziale Unterstützung
    • Psychologische Hilfe: Psychologische Unterstützung kann helfen, mit den emotionalen und sozialen Folgen einer Trunkenheitsfahrt umzugehen.
    • Soziale Reintegration: Unterstützung durch Familie, Freunde und soziale Netzwerke ist wichtig, um den Betroffenen wieder in das gesellschaftliche Leben zu integrieren.
  • Berufliche Konseqeuenzen
    • Berufliche Rehabilitation: Wenn der Führerschein für den Beruf notwendig ist, können Maßnahmen zur beruflichen Rehabilitation erforderlich sein. Dies kann Umschulungen oder die Anpassung des Arbeitsplatzes umfassen.
    • Arbeitsplatzsicherung: Es ist wichtig, mit dem Arbeitgeber offen über die Situation zu sprechen und gemeinsam Lösungen zu finden.

MPU-Vorbereitung und Ablauf

Die Vorbereitung auf eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) ist für Betroffene, die ihre Fahrerlaubnis aufgrund von Trunkenheit im Verkehr verloren haben, von großer Bedeutung. Hier sind einige wichtige Schritte, die bei der MPU-Vorbereitung zu beachten sind:

  1. Informieren Sie sich über den Ablauf der MPU und die Anforderungen, die an die Teilnehmer gestellt werden. Dies kann durch die Lektüre von Informationsmaterial oder den Besuch von Informationsveranstaltungen erfolgen.
  2. Suchen Sie sich eine geeignete Beratungsstelle oder einen Verkehrspsychologen, der Sie bei der MPU-Vorbereitung unterstützt. Eine professionelle Vorbereitung kann die Erfolgsaussichten bei der MPU deutlich erhöhen.
  3. Bearbeiten Sie Ihr Alkohol- oder Drogenproblem und stellen Sie sicher, dass Sie abstinent leben. Dies ist eine Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche MPU.
  4. Sammeln Sie Nachweise über Ihre Abstinenz, beispielsweise durch regelmäßige Alkohol- oder Drogentests, die von einer anerkannten Stelle durchgeführt werden.
  5. Nehmen Sie an einer verkehrspsychologischen Beratung oder einem Fahreignungstraining teil, um Ihre Fahrtüchtigkeit unter Beweis zu stellen und die notwendigen Kenntnisse für eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr zu erwerben.

Der Ablauf der MPU gliedert sich in drei Teile: die medizinische Untersuchung, die psychologische Untersuchung und das verkehrspsychologische Gespräch. Die medizinische Untersuchung beinhaltet die Überprüfung der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit. Die psychologische Untersuchung besteht aus verschiedenen Testverfahren, die darauf abzielen, das Risikoverhalten, die Persönlichkeitsstruktur und die geistige Leistungsfähigkeit der Teilnehmer zu erfassen. Im verkehrspsychologischen Gespräch wird schließlich die individuelle Problematik und die persönliche Veränderungsbereitschaft thematisiert.

Rechtliche Möglichkeiten bei Führerscheinentzug

Nach einem Führerscheinentzug aufgrund von Trunkenheit im Verkehr kann es hilfreich sein, sich über die rechtlichen Möglichkeiten zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis zu informieren. Hierzu zählen:

  1. Die Beantragung einer vorläufigen Fahrerlaubnis: In bestimmten Fällen kann bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde die Erteilung einer vorläufigen Fahrerlaubnis beantragt werden. Diese ermöglicht es, unter Auflagen und Beschränkungen am Straßenverkehr teilzunehmen.
  2. Die Anfechtung des Entzugs der Fahrerlaubnis: Wenn Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Führerscheinentzugs bestehen, kann ein Anwalt für Verkehrsrecht eingeschaltet werden, der die Möglichkeit einer Anfechtung prüft.
  3. Die frühzeitige Wiedererteilung der Fahrerlaubnis: In einigen Fällen ist es möglich, die Fahrerlaubnis bereits vor Ablauf derSperrfrist wiederzuerlangen. Hierzu muss die Fahrerlaubnisbehörde überzeugt werden, dass die notwendige Veränderung bereits eingetreten ist und keine erneute Gefahr für die Verkehrssicherheit besteht. Eine erfolgreiche MPU sowie der Nachweis einer langfristigen Abstinenz können hierbei hilfreich sein.
  4. Die Anpassung der Sperrfrist: In manchen Fällen kann die Sperrfrist, die zwischen dem Entzug der Fahrerlaubnis und der Möglichkeit zur Wiedererteilung liegt, verkürzt oder verlängert werden. Dies hängt von individuellen Umständen und der Beurteilung der Fahrerlaubnisbehörde ab. Eine gute Vorbereitung auf die MPU und eine nachweisbare Verhaltensänderung können sich positiv auf die Länge der Sperrfrist auswirken.

    Zusammenfassend ist es wichtig, sich nach einem Führerscheinentzug aufgrund von Trunkenheit im Verkehr umfassend über die rechtlichen Möglichkeiten zu informieren und die notwendigen Schritte zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis einzuleiten. Eine gute MPU-Vorbereitung, die Zusammenarbeit mit einem Verkehrspsychologen oder einem Anwalt für Verkehrsrecht und die aktive Auseinandersetzung mit dem eigenen Alkohol- oder Drogenproblem sind dabei entscheidende Faktoren für einen erfolgreichen Verlauf.

Fazit

Trunkenheit im Verkehr ist eine ernste Straftat, die zu hohen Strafen, Entzug der Fahrerlaubnis und erheblichen finanziellen Folgen führen kann. Um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten, sollten Fahrer stets verantwortungsbewusst handeln und auf Alkohol- oder Drogenkonsum vor der Fahrt verzichten. Präventionsmaßnahmen und eine entsprechende Sensibilisierung sind essenziell, um das Risiko von Alkohol- und Drogenfahrten zu minimieren.

Trunkenheit im Verkehr stellt eine erhebliche Gefahr für die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer dar und wird in Deutschland streng bestraft. Die rechtlichen Konsequenzen umfassen Geldstrafen, Führerscheinentzug, Punkte in Flensburg und möglicherweise Freiheitsstrafen. Zudem können Versicherungen Regressforderungen stellen und Leistungen verweigern. Die Wiedereingliederung nach einer Trunkenheitsfahrt erfordert oft eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) und umfassende Maßnahmen zur Verhaltensänderung. Prävention und Sensibilisierung sind essenziell, um die Risiken zu minimieren und verantwortungsbewusstes Verhalten zu fördern. Jeder sollte sich der gravierenden Folgen bewusst sein und Alkohol am Steuer strikt vermeiden.