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Home»Immobilien»Immobilien-Ratgeber

Gutachter Haus- und Immobilienkauf – was wird geprüft?

Von Anwaltblog2411. März 2023 Immobilien-Ratgeber Keine Kommentare4 Minuten Lesedauer
Gutachter Haus- und Immobilienkauf – was wird geprüft?
Gutachter Haus- und Immobilienkauf – was wird geprüft?
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Beim Haus- und Immobilienkauf sollte ein Gutachter den Verkehrswert des Hauses prüfen und feststellen.

Viele Hausbesitzer und Kaufinteressierte sind sich jedoch nicht sicher, was bei einem Gutachten geprüft wird und wie hoch die Kosten für die Untersuchungen ausfallen werden. In einigen Fällen ist sogar fraglich, ob überhaupt ein Gutachten erstellt werden sollte.

Was prüft ein Gutachter im Haus?
Geprüft werden vorrangig das eventuelle Auftreten von gesundheitsschädlichen Baustoffen, der Zustand der Substanz des Hauses und die Heizungs- sowie Elektroanlagen. Oft werden zusätzlich die Wasserleitungen kontrolliert.

Wie steht es um den Marktwert der Immobilie?

Ob die Immobilie so viel wert ist, wie der Käufer oder Besitzer denkt, sollte geprüft werden. Frühere Wasserschäden oder einen Schimmelbefall in der Bausubstanz nicht zu bemerken, kann zu hohen Kosten bei der Renovierung führen.

Damit beim Hauskauf keine Überraschungen warten, werden die einzelnen Elemente von einem Gutachter unter die Lupe genommen. Das Dach wird nach Schäden, Insekten und Tieren abgesucht. Der Keller wird auf Schimmel- und Wasserschäden geprüft.

Die allgemeinen Wohnräume werden außerdem einer Prüfung der Wärmeisolierung und Energieeffizienz unterzogen. Insbesondere in Zeiten, die die Energiekosten ansteigen lassen, ist dieser Punkt für Kaufinteressierte essenziell.

Gutachter Kosten für Hausprüfungen

Gewiss spielt auch die finanzielle Last dieser Prüfungen eine Rolle. Theoretisch lassen sich diese nicht im Voraus einsehen, da es dem Gutachter rechtlich zusteht, das Honorar frei zu bestimmen.
Aus diesem Grund sollten Interessenten einige Gutachter miteinander vergleichen.

Dennoch gibt es die sogenannte „Honorarverordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen“. In dieser Verordnung ist nicht nur ein Richtwert für Gutachten angegeben. Auch wird festgelegt, wie sich die Honorarzonen je nach Einzelfall verändern können.
Die Honorarzonen werden je nach ermittelten Bewertungspunkten für ein Gebäude oder einen bestimmten Innenraum festgelegt.

All diese Aufgaben werden im Normalfall direkt vom Gutachter übernommen.
Die Honorarverordnung besagt somit, dass eine Immobilie mit einem Wert von 200.000 € Gutachterkosten zwischen 860 und 1051 € erzeugen kann.
Wie viel genau bezahlt werden muss, richtet sich jedoch nicht nur nach der Verordnung.

Faktoren für die Kostenermittlung

Neben der Gutsachterwahl muss auch die Art des Gutachtens berücksichtigt werden. Kurzgutachten sind billiger als Komplettgutachten, erfassen aber auch weniger Details und sind nicht für alle Immobilien zu empfehlen. Da besagte Kurzgutachten keine rechtliche Grundlage für den Verkehrswert darstellen, sind sie beim Haus(ver)kauf zu meiden. Käme es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung, würde das Kurzgutachten nicht als ausreichende Prüfung zur Ermittlung des Marktwerts gelten.

Wer muss das Gutachten bezahlen?

Niemand möchte, aber einer muss.
So auch bei den Gutachterkosten. Wer diese tragen muss, entscheidet sich nach einigen festgelegten Bestimmungen.

Wird das Gutachten erstellt, um beim Haus(ver)kauf einen Überblick über den Marktwert zu haben, zahlt stets der Auftraggeber das Gutachten.
Der Auftraggeber kann hierbei sowohl der Verkäufer als auch der Käufer sein. Es empfiehlt sich, die Kosten für das Gutachten als Verkäufer zu tragen.
So sind bei Besichtigung sofort handfeste Daten verfügbar, über welche verhandelt werden kann.

Wird hingegen direkt ein Makler beauftragt, kümmert sich dieser um das Gutachten. Entweder kann es direkt persönlich ausgestellt werden oder ein Gutachter wird hinzugezogen. Selbstverständlich werden die Gutachterkosten mit den Maklerkosten verrechnet.
Daher ist es in den meisten Fällen kostengünstiger, selbst einen Fachkundigen zu beauftragen und sich die Maklerkosten zu sparen.

Prüft der Makler die Immobilie hingegen selbst, können günstigere Optionen entstehen. Viele Makler bieten die Gutachten sogar grundsätzlich in den Dienstleistungen an und bestehen auf eine eigenhändige Abnahme. Die Kosten trägt auch hier der Auftraggeber.

Ist ein Gutachten rechtlich notwendig?

Rein rechtlich sind (Ver)Käufer nicht dazu verpflichtet, ein Gutachten anfertigen zu lassen. Dennoch ist es ratsam, den Marktwert prüfen zu lassen.
Ein Komplettgutachten sichert die beiden Parteien nicht nur im Falle eines Rechtsstreits ab, sondern sorgt auch für Transparenz.

Niemand möchte ein Eigenheim kaufen und nur wenige Wochen später feststellen, dass die Renovierungskosten fast so hoch ausfallen wie der ursprüngliche Kaufpreis! Natürlich ist dieses Beispiel ein wenig überzogen. Alternativ kann man ein Haus erst mieten und wenn man alle Vor und Nachteile kennt, es dann gegen falls kaufen

Aus rechtlicher Sicht sind Gutachten also nicht zwingend nötig, aber schwer zu empfehlen.

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