Für Menschen mit Zöliakie oder Glutenunverträglichkeiten kann das Essen von glutenhaltigen Lebensmitteln zu unangenehmen oder sogar gefährlichen Symptomen führen. Daher ist es wichtig, dass Lebensmittelhersteller Produkte, die glutenfrei sind, eindeutig kennzeichnen. In diesem Artikel werden wir uns mit den Kennzeichnungspflichten für glutenfreie Lebensmittel befassen, die von Lebensmittelherstellern erfüllt werden müssen.
Was bedeutet glutenfrei?
Bevor wir uns mit den Kennzeichnungspflichten für glutenfreie Lebensmittel beschäftigen, ist es wichtig zu verstehen, was glutenfrei bedeutet. Gluten ist ein Protein, das in Weizen, Gerste, Roggen und anderen Getreidesorten vorkommt. Menschen mit Zöliakie oder Glutenunverträglichkeiten müssen glutenhaltige Lebensmittel meiden, da ihr Immunsystem auf das Protein reagiert und Schäden im Dünndarm verursacht. Glutenfreie Lebensmittel enthalten bis einschließlich 20 mg/kg Gluten.
Natürliche Kennzeichnungspflichten für glutenfreie Lebensmittel
Experten definieren glutenfreie Lebensmittel als solche, die keine Glutenquellen enthalten oder bei denen das enthaltene Gluten bis einschließlich 20 mg/kg liegt. Lebensmittelhersteller sind verpflichtet, ihre Produkte eindeutig zu kennzeichnen, wenn sie als glutenfrei vermarktet werden sollen. Die Kennzeichnung kann auf verschiedene Arten erfolgen, z. B. durch das Label „glutenfrei“ oder das glutenfreie Symbol (ein durchgestrichener Weizen).
In Europa sind die Kennzeichnungspflichten für glutenfreie Lebensmittel durch die Verordnung (EG) Nr. 41/2009 geregelt. Diese Verordnung definiert glutenfreie Lebensmittel als solche, die bis einschließlich 20 mg/kg Gluten enthalten. Lebensmittelhersteller müssen sicherstellen, dass ihre Produkte die geltenden Anforderungen erfüllen, bevor sie als glutenfrei gekennzeichnet werden. Die Kennzeichnung kann auf verschiedene Arten erfolgen, z. B. durch das Label „glutenfrei“ oder das glutenfreie Symbol (eine durchgestrichene Ähre).
Die Bedeutung von „glutenfrei“ und „ohne Gluten“:
Es gibt zwei Arten von Kennzeichnungen für glutenfreie Lebensmittel: „glutenfrei“ und „ohne Gluten“. Die meisten Länder verwenden beide Begriffe, um auf Produkte hinzuweisen, die bis einschließlich 20 mg/kg Gluten enthalten. In einigen Ländern wird jedoch nur eine der beiden Kennzeichnungen verwendet.
In Europa ist der Begriff „glutenfrei“ durch die Verordnung (EG) Nr. 41/2009 geschützt und kann nur für Produkte verwendet werden, die den Standard bis einschließlich 20 mg/kg Gluten erfüllen. Der Begriff „ohne Gluten“ kann ebenfalls verwendet werden, ist jedoch nicht geschützt und kann auch für Produkte verwendet werden, die bis einschließlich 20 mg/kg Gluten enthalten.
Fazit
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Kennzeichnung von glutenfreien Lebensmitteln für Menschen mit Zöliakie oder Glutenunverträglichkeiten von großer Bedeutung ist. Durch eine eindeutige Kennzeichnung können Betroffene sicher sein, dass sie keine unangenehmen oder gefährlichen Symptome erleiden werden.