Auch als Mieter darf man sich einen Ersatzschlüssel für die Mietwohnung anfertigen lassen, muss aber den Vermieter davon in Kenntnis stellen. Beim Nachmachen eines Schlüssels gibt es jedoch einiges zu beachten und meistens sind die Kosten für Ersatzschlüssel von dem Mieter zu tragen. Viele Mieter sind sich nicht bewusst, wie viele Schlüssel ihnen zustehen und wie viele weitere sie noch verlangen dürfen.

Grundsätzlich sollte man stets auf einen erfahrenen Schlüsseldienst zurückgreifen. Denn nicht exakt angefertigte Schlüsselbärte können leicht im Schloss brechen und schlimmstenfalls den Austausch des Schlosses auf eigene Kosten zur Folge haben. Welche Rechte dem Mieter zustehen und weiteres Wissenswertes zum Thema haben wir in diesem Beitrag zusammengefasst.

Wie viele Wohnungsschlüssel stehen dem Mieter zu?

Im Normalfall gilt: Nach dem Mietrecht stehen dem Mieter alle Schlüssel zu, die zu der Nutzung der Wohnung zählen; Kellerräume, Briefkastenschlüssel, Haustürschlüssel (falls der Wohnungsschlüssel diese nicht öffnet) und Hinter- und Gartentor, um nur ein paar Beispiele zu nennen.

Alleinmieter haben Anspruch auf zwei Schlüssel. Denn er/sie muss die Möglichkeit haben, einen Ersatzschlüssel bei einer Person hinterlegen zu können, im Falle, dass der Schlüssel verloren geht oder beschädigt wurde. Einem Pärchen stehen ebenfalls lediglich zwei Schlüssel zu. Bei einer vierköpfigen Familie, mit schulpflichtigen Kindern, stehen dem Mieter vier Schlüssel zu. Ansonsten gilt, ein weiterer Schlüssel pro Person, sollte man beispielsweise in einer WG wohnen.

Es empfiehlt sich jedoch ein Auge auf die Klauseln zu halten, wenn diese dem Mieter verbieten, Ersatzschlüssel anfertigen zu lassen, sind sie im Normalfall, rechtlich gesehen, unzulässig.

Der Vermieter muss bei Wohnungsübergabe sämtliche Schlüssel abgeben

Der Vermieter muss bei Einzug sämtliche Schlüssel an den Mieter aushändigen. Kein Vermieter hat Anspruch auf einen Ersatzschlüssel oder Notfallschlüssel. Der Mieter erhält das alleinige Wohnrecht und sollte ein Vermieter diese Regelung brechen und einen Haustürschlüssel behalten, kann man den Mietvertrag kündigen. Sollte man den Vermieter dabei ertappen, dass dieser unerlaubt die Mietwohnung betreten hat, darf das Mietverhältnis laut § 543 BGB fristlos gekündigt werden.

Hat man ein gutes Verhältnis zu seinem Vermieter, ist es durchaus keine schlechte Idee, ihm einen Ersatzschlüssel zu hinterlassen. Im Falle eines Rohrbuches oder ähnlichen unerwarteten Schäden kann dieser schnell reagieren. Wohnt der Vermieter im selben Gebäude, ist dies auch bei Schlüsselverlust sehr hilfreich und man gelangt schnell wieder zurück in seine Wohnung.

Weitere Schlüssel anfertigen lassen – was ist erlaubt?

Sollte man nach der Wohnungsübergabe weitere Schlüssel benötigen, darf man diese auch ohne Zustimmung des Vermieters anfertigen lassen. Dies jedoch auf eigene Kosten.

Wichtig: Der Vermieter muss über jeden zusätzlich angefertigten Schlüssel informiert werden. Dies ist, um sicherzustellen, dass nach Ablauf des Mietvertrages kein Zutritt ehemaliger Mieter oder deren Angehöriger mehr möglich ist. Der Vermieter kann die Gebühren für die zusätzlichen Schlüssel übernehmen, oder der Mieter sie vor ihm mit einer Zange vernichten.

Deutsche Amtsgerichte bejahten zusätzliche Schlüssel für:

  • Pflegekräfte
  • Haushilfe oder Tagesmutter
  • Zeitungszusteller oder Postboten

Bei einer Schließanlage benötigt man meist eine Sicherheitskarte, um neue Schlüssel anfertigen zu lassen. Der Vermieter kann die Schlüssel selbst anfertigen lassen, oder dem Mieter die Sicherheitskarte überlassen.

Was gilt bei Schlüsselverlust?

Hat man den Schlüssel verloren, ist er im Schloss abgebrochen oder aus dem Auto gestohlen worden, muss man seinen Vermieter umgehend davon in Kenntnis setzen. Besteht Einbruchsgefahr durch Identifikation des Schlüssels, oder wurde die Handtasche gestohlen und die Adresse ist leicht auszumachen, muss der Mieter das Schloss auf eigene Kosten austauschen lassen. Bei einer Schließanlage kann das ganz schön teuer werden.

Hat man den Schlüssel beim Schwimmen im See verloren und dieser liegt jetzt am Grund des Sees, oder ist er in ein Gully gefallen, besteht keine Einbruchsgefahr. Selbst wenn ein Taucher den Schlüssel finden sollte, gegeben, dieser ist nicht mit der Adresse versehen, kann er damit nicht viel anfangen. In diesen oder ähnlichen Fällen ist ein Schlossaustausch im Grunde nicht nötig und der Mieter kann sich einen neuen Wohnungsschlüssel auf eigene Kosten anfertigen lassen.