Eine korrekte Nebenkostenabrechnung ist für Mieter und Vermieter gleichermaßen wichtig. Während Mieter nur die tatsächlich angefallenen Kosten tragen sollten, möchten Vermieter natürlich keine Verluste machen. Doch welche Fristen muss der Vermieter einhalten, um die Abrechnung korrekt zu erstellen? Und was passiert, wenn er die Fristen verpasst? In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige zum Thema Nebenkostenabrechnung und Fristen für den Vermieter.
Die gesetzlichen Grundlagen für die Nebenkostenabrechnung
Bevor es um die Fristen geht, ist es wichtig, die gesetzlichen Grundlagen der Nebenkostenabrechnung zu verstehen. In Deutschland regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) die Abrechnung der Nebenkosten. Dort ist auch festgelegt, welche Kosten der Vermieter auf den Mieter umlegen darf und welche nicht.
Wie lange hat ein Vermieter Zeit, um die Nebenkostenabrechnung zu erstellen?
Der Vermieter hat grundsätzlich zwölf Monate Zeit, um die Nebenkostenabrechnung zu erstellen und an den Mieter zu senden. Diese Frist beginnt mit dem Ende des Abrechnungszeitraums, in der Regel am 31. Dezember. Es gibt jedoch auch Ausnahmen, die eine Verlängerung der Frist ermöglichen.
Wie Vermieter die Frist für die Nebenkostenabrechnung verlängern können
In bestimmten Situationen kann der Vermieter eine Verlängerung der Frist beantragen. Dafür muss er jedoch einen wichtigen Grund haben, wie zum Beispiel eine Erkrankung oder den Ausfall des Buchhaltungsprogramms. Die Verlängerung darf jedoch maximal um weitere sechs Monate erfolgen.
Was passiert, wenn der Vermieter die Frist für die Nebenkostenabrechnung verpasst?
Verpasst der Vermieter die Frist für die Nebenkostenabrechnung ohne wichtigen Grund, hat dies keine Auswirkungen auf die Abrechnung selbst. Der Vermieter muss jedoch damit rechnen, dass der Mieter die Zahlung verweigert und die Nachzahlungsforderungen des Vermieters abweist. Mehr Tipps rund um Immobilie & Rechte – Hier: zentrumnähe.de
Welche Kosten dürfen in der Nebenkostenabrechnung aufgeführt werden?
Nicht alle Kosten können auf den Mieter umgelegt werden. In der Regel können nur die Kosten umgelegt werden, die im Mietvertrag vereinbart wurden. Darüber hinaus gibt es noch verbrauchsabhängige und verbrauchsunabhängige Kosten. Eine genaue Aufschlüsselung der Kosten muss in der Nebenkostenabrechnung erfolgen.
Die häufigsten Fehler in der Nebenkostenabrechnung und wie man sie vermeidet
- Falsche oder unvollständige Aufstellung der Kostenarten
- Verwendung falscher Verteilerschlüssel
- Unzureichende oder fehlende Belege
- Verrechnung nicht umlagefähiger Kosten
- Verspätete oder fehlende Abrechnung
- Falsche Anwendung von gesetzlichen Vorgaben
- Mangelnde Transparenz und Verständlichkeit der Abrechnung