ERP-Systeme sind das Rückgrat vieler Unternehmen. Sie unterstützen eine Vielzahl von Geschäftsprozessen und erleichtern den Informationsaustausch. Doch in einer Ära der ständig wachsenden Datenmengen ist der Datenschutz zu einer zentralen Herausforderung geworden. In diesem Artikel werfen wir einen Blick auf die datenschutzrechtlichen Anforderungen für ERP-Systeme.

Anbieter wie die Synerpy GmbH zeigen, wie ein modernes, datenschutzkonformes ERP-System aussehen kann. Doch was sind die genauen datenschutzrechtlichen Vorgaben für solche Systeme?

Die Bedeutung des Datenschutzes für ERP-Systeme

ERP-Systeme sammeln und verarbeiten eine enorme Menge an Daten. Diese reichen von Kundendaten über Finanzdaten bis hin zu Mitarbeiterdaten. Daher sind sie ein zentraler Punkt für Datenschutzanforderungen. Die Einhaltung von Datenschutzvorschriften ist nicht nur ein rechtliches Muss, sondern auch ein wichtiger Aspekt der Unternehmensethik und des Vertrauensaufbaus bei Kunden und Mitarbeitern.

Das Nichtbefolgen von Datenschutzbestimmungen kann schwerwiegende Folgen haben. Dazu gehören sowohl rechtliche als auch finanzielle Sanktionen, nicht zu vergessen der mögliche Reputationsschaden. Daher ist es entscheidend, dass ERP-Systeme im Einklang mit den Datenschutzgesetzen entwickelt und betrieben werden.

Datenschutzrechtliche Vorgaben für ERP-Systeme

In der EU regelt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) den Umgang mit personenbezogenen Daten. Sie legt fest, dass Unternehmen verantwortlich sind für den Schutz dieser Daten und dass sie entsprechende Maßnahmen zur Datensicherheit implementieren müssen. Im Folgenden sind einige zentrale datenschutzrechtliche Vorgaben für ERP-Systeme aufgeführt:

  • Datenschutz durch Technikgestaltung und datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO): ERP-Systeme müssen so konzipiert sein, dass sie den Datenschutz von Anfang an gewährleisten. Das bedeutet, dass datenschutzfreundliche Voreinstellungen getroffen werden sollten und dass die Systeme so gestaltet sein sollten, dass sie nur die minimal notwendigen Daten erheben und verarbeiten.
  • Rechenschaftspflicht (Art. 5 Abs. 2 DSGVO): Unternehmen müssen nachweisen können, dass sie die Datenschutzprinzipien einhalten. Das bedeutet, dass sie Protokolle und Dokumentationen führen sollten, die zeigen, dass ihre ERP-Systeme datenschutzkonform sind.
  • Meldung von Datenpannen (Art. 33 DSGVO): Im Falle eines Datenverstoßes müssen Unternehmen dies innerhalb von 72 Stunden der zuständigen Aufsichtsbehörde melden. Daher ist es wichtig, dass ERP-Systeme über Mechanismen verfügen, um Datenpannen zu erkennen und zu melden.

Schritte zur Gewährleistung der Datenschutz-Compliance bei ERP-Systemen

Die Umsetzung der Datenschutzvorgaben in ERP-Systemen kann eine Herausforderung sein. Hier sind einige Schritte, die Unternehmen unternehmen können, um die Compliance zu gewährleisten:

Erstens ist es wichtig, Datenschutz von Anfang an in das Systemdesign einzubeziehen. Das bedeutet, dass Datenschutzaspekte bei der Auswahl und Implementierung eines ERP-Systems berücksichtigt werden sollten. Zweitens ist die Schulung von Mitarbeitern ein entscheidender Faktor. Die Mitarbeiter müssen verstehen, welche datenschutzrechtlichen Anforderungen bestehen und wie sie diese in ihrer täglichen Arbeit mit dem ERP-System umsetzen können.

Schließlich ist es wichtig, regelmäßige Überprüfungen und Audits durchzuführen, um sicherzustellen, dass das ERP-System den datenschutzrechtlichen Anforderungen entspricht. Das kann durch interne Überprüfungen oder durch externe Datenschutzbeauftragte erfolgen.

Der Datenschutz ist eine ständige Aufgabe, die kontinuierliche Aufmerksamkeit und Anpassungen erfordert. Doch mit den richtigen Strategien und Werkzeugen können Unternehmen sicherstellen, dass ihre ERP-Systeme den datenschutzrechtlichen Vorgaben entsprechen und so das Vertrauen ihrer Kunden und Mitarbeiter stärken.