Jeder kann einmal krank werden, und manchmal ist ein Arztbesuch nicht sofort möglich oder notwendig. In solchen Fällen fragen sich viele, ob sie auch ohne Attest krankgeschrieben sein können. In diesem Artikel befassen wir uns mit dem Thema „krank ohne attest“ und klären Fragen rund um die Krankmeldung ohne ärztliche Bescheinigung. Dabei werden wir unter anderem untersuchen, wie oft man ohne Attest krank sein darf, ob man bezahlt wird und welche rechtlichen Aspekte zu berücksichtigen sind.

Wie oft darf ich kurzfristig krank sein ohne Attest?

Grundsätzlich besteht in Deutschland ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit eine ärztliche Attestpflicht. Allerdings zeigen sich viele Arbeitgeber kulant und akzeptieren eine mündliche oder schriftliche Krankmeldung ohne Attest für kurze Zeiträume, meist bis zu drei Tagen. Diese Kulanzregelung ist jedoch abhängig vom individuellen Arbeitgeber und sollte vorab geklärt werden. Wiederholte kurze Fehlzeiten ohne Attest können jedoch das Vertrauen des Arbeitgebers erschüttern und zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen führen.

Ist eine Krankschreibung ohne Arztbesuch möglich?

In der Regel ist eine Krankschreibung ohne persönlichen Arztbesuch nicht möglich, da das ärztliche Attest eine Untersuchung durch den behandelnden Arzt voraussetzt. In Ausnahmefällen, beispielsweise bei anhaltenden Pandemie-Situationen oder schweren Erkrankungen, können jedoch telefonische Krankschreibungen erfolgen. Dabei wird der Patient per Telefon oder Videokonferenz von seinem Arzt untersucht und erhält anschließend eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU).

Folgen von fehlender Krankmeldung

Wenn ein Arbeitnehmer ohne Krankmeldung zu Hause bleibt, kann dies zu verschiedenen arbeitsrechtlichen Konsequenzen führen. Dazu zählen:

  • Abmahnung: Bei wiederholtem Fehlverhalten ohne Krankmeldung kann der Arbeitgeber eine Abmahnung aussprechen.
  • Lohnkürzung: Ohne gültige Krankmeldung besteht kein Anspruch auf Lohnfortzahlung.
  • Kündigung: In schwerwiegenden Fällen oder bei wiederholten Verstößen gegen die Attestpflicht kann eine fristlose Kündigung drohen.

Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ohne Attest

Laut Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) haben Arbeitnehmer im Krankheitsfall Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber für bis zu sechs Wochen. Allerdings setzt dieser Anspruch eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit voraus. Ohne ein gültiges Attest kann der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung verweigern.

Arbeitsrechtliche Aspekte von Krankmeldungen ohne Attest

Die Attestpflicht und die Regelungen zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall sind im Arbeitsrecht und im Entgeltfortzahlungsgesetz verankert. Arbeitnehmer sollten daher ihre Rechte und Pflichten kennen, um bei Krankheit ohne Attest keine arbeitsrechtlichen Probleme zu riskieren.

Gibt es Ausnahmen bei der Attestpflicht?

In manchen Fällen sind Arbeitgeber bereit, Ausnahmen bei der Attestpflicht zu akzeptieren. Dies kann zum Beispiel bei leichten Erkrankungen wie Erkältungen oder bei sehr kurzen Fehlzeiten der Fall sein. Allerdings sollten Arbeitnehmer vorab klären, ob ihr Arbeitgeber solche Ausnahmen zulässt, um Missverständnisse oder arbeitsrechtliche Schwierigkeiten zu vermeiden.

Wie verhält es sich bei einer Freistellung?

Eine Freistellung vom Arbeitgeber unterscheidet sich von einer Krankmeldung ohne Attest. Bei einer Freistellung wird der Arbeitnehmer für einen bestimmten Zeitraum von der Arbeit freigestellt, während er bei einer Krankmeldung aufgrund einer Erkrankung arbeitsunfähig ist. Während einer Freistellung besteht in der Regel weiterhin Anspruch auf Lohnfortzahlung, und es ist keine ärztliche Bescheinigung erforderlich.

Wie kann man sich vor arbeitsrechtlichen Konsequenzen schützen?

Um arbeitsrechtliche Konsequenzen bei einer Krankmeldung ohne Attest zu vermeiden, sollten Arbeitnehmer stets offen und ehrlich mit ihrem Arbeitgeber kommunizieren. Informieren Sie Ihren Arbeitgeber so früh wie möglich über Ihre Erkrankung und geben Sie eine realistische Einschätzung darüber, wie lange Sie voraussichtlich ausfallen werden. Es ist auch empfehlenswert, den Arbeitgeber über eventuelle Ausnahmen bei der Attestpflicht zu befragen. Wenn die Anforderungen des Arbeitgebers bezüglich der Attestpflicht nicht klar sind, sollten Arbeitnehmer immer auf Nummer sicher gehen und sich bei ihrem Arzt ein Attest besorgen.

Darüber hinaus ist es wichtig, die gesetzlichen Bestimmungen zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall zu kennen. Arbeitnehmer sollten ihre Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Entgeltfortzahlung kennen, um sicherzustellen, dass sie in dieser Hinsicht angemessen behandelt werden.

Rechte und Pflichten von Arbeitgebern bei Krankmeldungen ohne Attest

Arbeitgeber haben im Zusammenhang mit Krankmeldungen ohne Attest ebenfalls Rechte und Pflichten. Sie sind gesetzlich verpflichtet, die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall für einen bestimmten Zeitraum zu gewährleisten. Allerdings können sie auch verlangen, dass Arbeitnehmer ein Attest vorlegen, um ihre Arbeitsunfähigkeit nachzuweisen. In einigen Fällen kann der Arbeitgeber bereits ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit ein Attest verlangen.

Arbeitgeber sollten jedoch auch die Bedürfnisse ihrer Mitarbeiter berücksichtigen und flexibel sein, wenn es um die Attestpflicht geht. In Fällen von leichten Erkrankungen oder kurzen Fehlzeiten kann es angebracht sein, Ausnahmen von der Attestpflicht zu gewähren. Eine gute Kommunikation zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist in diesem Zusammenhang entscheidend, um Missverständnisse und arbeitsrechtliche Konflikte zu vermeiden.

Insgesamt ist es sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber wichtig, sich über ihre Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit Krankmeldungen ohne Attest im Klaren zu sein und eine offene und ehrliche Kommunikation zu pflegen. Dies trägt dazu bei, arbeitsrechtliche Konsequenzen zu vermeiden und ein gutes Arbeitsverhältnis aufrechtzuerhalten.

Fazit

Das Thema „krank ohne attest“ ist im Arbeitsrecht und im Entgeltfortzahlungsgesetz geregelt. Arbeitnehmer sollten sich ihrer Rechte und Pflichten bewusst sein und im Krankheitsfall stets die Attestpflicht beachten. Obwohl es in einigen Fällen möglich ist, ohne Attest krankgeschrieben zu sein, ist dies vom Arbeitgeber abhängig und sollte im Vorfeld abgeklärt werden. Im Zweifelsfall ist es immer besser, ein Attest vom Arzt zu besorgen, um arbeitsrechtliche Konsequenzen zu vermeiden.